Privatgutachten und Gerichtsgutachten

Privatgutachten

dienen oft zur Vorbereitung für eine gerichtliche Beweissicherung oder für die Formulierung einer Klage. Rechtsanwälte geben oft auch Privatgutachten in Auftrag um Klagebeantwortungen zu erstellen und um sich ein besseres Bild von einer Streitsache machen zu können.

Gerichtsgutachten

werden durch Richter oder Staatsanwälte beauftragt und sind nach exakten Aufgaben und Fragestellungen abzuarbeiten. Der Auftrag darf durch den Sachverständigen nicht erweitert werden. Nur bei Gefahr für Leib und Leben oder Gefahr in Verzug sind Warnungen und Sofortmaßnahmen angebracht. 

Gutes Geld
Für gute Arbeit

Eine alte Weisheit aber auch Arbeitseinstellung die mir vor fast 40 Jahren vom meinem Lehrherrn auf meine berufliche Laufbahn mitgegeben wurde ist vielleicht heute wichtiger denn je.

Was ist eine gutachterliche Stellungnahme oder ein Privatgutachten?

Ein Privatgutachten wird von Kunden oder Werkerbringern beauftragt und stellt eine korrekte, neutrale Sammlung und Auflistung von technischen Fakten unter Anwendung technischen Regelwerke sowie eine erste technische Beurteilung dar.

Bei einer gutachterlichen Stellungnahme werden im Zuge einer detaillierten Befundaufnahme alle Merkmale und Mängel aufgenommen und dokumentiert. Technische Regelwerke, Normen und Richtlinien bilden die technische Basis für Befund und Gutachten.

Bei einem Gerichtsverfahren ist eine gutachterliche Stellungnahme von einem zertifizierten Gerichtssachverständigen ein Dokument und unterliegt der richterlichen Beweiswürdigung. Eine gutachterliche Stellungnahme kommt durch einen zivilrechtlichen Vertrag zustande und ist nach dem Stand der Technik zu erstellen. Der ausführende Sachverständige schuldet nicht wie bei einem Werkvertrag ein bestimmtes Ergebnis zu Gunsten des Auftraggebers, sondern ein objektives und technisch richtiges Gutachten. 


Was ist ein Gerichtsgutachten?

Ein Gerichtsgutachten wird immer vom Gericht, an dem die Rechtssache verhandelt wird, beauftragt. Der Sachverständige wird vom zuständigen Richter in einem öffentlichen Beschluss bestellt.

Das Gericht stellt dem Sachverständigen konkrete Fragen, die er als sachkundiger Gerichtsdiener nach dem Stand der Technik zu beantworten hat. Die Erstellung von Befund und Gutachten ist genau geregelt. Eine Befundaufnahme findet immer unter Einbeziehung aller Parteien und deren gerichtliche Vertretungen statt.

Das detaillierte Gutachten geht in mindestens dreifacher Ausführung zu Gericht und wird dort vom Richter an alle Parteien verteilt. Fristen und genaue Abläufe laut Zivilprozessordnung sind bindend. Ein Sachverständiger, der für eine Rechtssache bereits ein Privatgutachten erstellt hat, darf kein Gerichtsgutachten im gleichen Fall ausarbeiten. Sachverständige können natürlich auf Antrag und richterlichen Beschluss auch abgelehnt werden oder sich selbst in einem konkreten Fall für befangen erklären.