Allgemeine Gebühren für Gerichtssachverständige

Ein Gerichtssachverständige verrechnet im allgemeinen nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975 in der ab 01.07.2019 geltenden Fassung.

Ex. USTInkl. USTEinheit
Reisekosten (km Geld)0,60 EUR0,72 EURje km
Entschädigung für Zeitversäumnis (Reisezeit)60,00 EUR72,00 EURje Stunde
Gebühr für Mühewaltung
(Beratungen, Begehungen, Befundaufnahmen, Erstellung von Kurzgutachten, Erstellung von Gutachten und Protokollen)
180,00 EUR216,00 EURje Stunde
Erhöhte Gebühr für Mühewaltung 1
(Verhandlungen und Schlichtungen mit beteiligten Werkerbringern und / oder deren Sachverständigen, Rechtsanwälten oder Versicherungen, Zoom / Teams / WhatsApp Meetings).
200,00 EUR240,00 EURje Stunde
Erhöhte Gebühr für Mühewaltung 2
(bei komplexen Fragestellungen und Verhandlungen Unterstützung bei Gerichtsverhandlungen, Obergutachten zu bestehenden Gutachten)
230,00 EUR276,00 EURje Stunde
Messmittel, Büro und Versicherungspauschale60,00 EUR72,00 EURje Auftrag
Schulungen / Vorträge bis 200 Personen2400,00 EUR2880,00 EURje Schulung
Auslandseinsätze auf Anfrage

Hier können Sie die Gebührenübersicht sowie das Formular zur Auftragserteilung downloaden.


Sollten Sie Frage haben oder eine Kostenschätzung wünschen, erreichen Sie mich unter der Nummer +43(0) 664/ 3865282.

Sollte es aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme zu einer gerichtlichen Zeugenaussage oder Vorladung des Sachverständigen bei Gericht kommen gelten die gleichen Gebühren und Stundensätze wie für den Erstauftrag mit dem Auftraggeber als vereinbart. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nicht über das Gericht sondern direkt mit dem Auftraggeber.

VERHANDLUNGSSTARK. LÖSUNGSORIENTIERT

BEI RUND 2.000 SCHLICHTUNGEN UND VERFAHREN

Es geht nicht immer darum jede EN- ÖNORM und jedes technische Regelwerk auf Punkt und Beistrich im Detail umzusetzen. Oft ist es einfacher und besser mit FACHVERSTAND und ERFAHRUNG AUS DER PRAXIS dauerhafte, gebrauchs- und funktionstaugliche Lösungen mit den Streitparteien zu erarbeiten. Vor allem wenn verschiedene Gewerke betroffen sind ist ein technischer Schulterschluss aller Werkerbringer oft die beste und vernünftigste Lösung für alle Beteiligten. 

Durch meine Tätigkeit in 20 Ländern Europas konnte ich in den über 30 Jahren Berufserfahrung mit Fenstern, Türen, Verglasungen und Montageleistungen zahlreiche Erfahrungen sammeln. 

Ich kann unterschiedliche Anforderungen und Wertigkeiten von diesen Bauprodukten einschätzen und brauche mich nicht hinter Normen und technischen Regelwerken zu verstecken. Jedes Land hat unterschiedliche Anforderungen an diese Bauprodukte. Verschiedene klimatische Gegebenheiten, die Geschichte der Baukultur, die verschiedenen Ansprüche der Nutzer, die Baukunst und Architektur aber auch unterschiedlichste gesetzliche Vorgaben führten zu einem sehr breitem Spektrum der Fenster, Türen und Montageleistungen in Europa. 

Hier können Sie die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für Verbraucher und Unternehmer einsehen und bei Bedarf downloaden.

Sollten Sie Fragen zu den Gebühren oder zu den AGB haben, so beantworte ich diese natürlich gerne. Auch Kostenschätzungen betreffend Ihres Anliegens kann ich Ihnen gerne zukommen lassen. Kontaktieren Sie mich hierzu einfach via Telefon oder Email.